Unterschiedliche Auslegungen der nds. Corona-Verordnung – Weiterhin keine Wasserfläche für Schwimmer aufgrund Entscheidung des Landkreis Goslar

Eigentlich sollte es diese Woche seit der Bäderschließung im November für die ersten Mitglieder des MTV Goslar wieder ins Wasser gehen. Bäderleiter Sascha Feier und seine Mannschaft haben alles in den Goslarer Freibädern hergerichtet, nachdem die nds. Corona-Verordnung es Vereinen ermöglicht, Bäder für Schwimmunterricht und –kurse zu nutzen. Ein umfangreiches Hygienekonzept wurde durch die Stadtwerke erarbeitet. Letzte Woche Mittwoch wurden seitens der Abteilung Gruppeneinteilungen vorgenommen, mögliche Zeiten abgestimmt und Corona-Selbsttests gekauft, um allen Vorgaben Genüge zu tun. Kaum waren die Einteilungen fertig und der Einkauf erledigt, kam die Rolle rückwärts seitens des Landkreises Goslar. Dieser gibt an, dass es sich bei der Regelung für Schwimmunterricht und –kurse nur um Anfänger handeln kann.

Offenbar gibt es unter den Landkreisen mangels einheitlicher Regelungen unterschiedliche Auslegungen der aktuellen nds. Corona-Verordnung. Während die Verordnung in § 10 eine generelle Schließung von Schwimmbädern vorsieht, wenn diese nicht für Schwimmunterricht/-kurse bzw. Rehabilitationsmaßnahmen genutzt werden, öffnen seit Anfang dieser Woche diverse Freibäder für den Individualsport. Auch zur Auslegung des Begriffs „Schwimmunterricht“ gibt es eigenwillige Auslegungen in den verschiedenen Landkreisen. Im Internet ist folgende Definition zu finden: „Schwimmunterricht – Unterricht, in dem das Schwimmen gelehrt wird.“. Hier ist nichts zu finden von Worten wie „Anfänger“, …

Daraufhin fragte die Schwimmabteilung am vergangenen Mittwoch offiziell bei der Pressestelle der nds. Staatskanzlei sowie der Regierungssprecherin Anke Pörksen per Mail an mit der Bitte, diese unterschiedlichen Auslegungen und fehlenden Definitionen zu erläutern. Offenbar ist die nds. Landesregierung derzeit vorrangig damit beschäftigt, ihre Abgeordneten priorisiert impfen zu lassen, denn bisher gab es keinerlei Reaktion bzw. Antwort auf die Anfrage. Man verlangt von Ehrenamtlichen in den Vereinen die immer komplizierteren Corona-Regelungen umzusetzen, ist aber offenbar selbst nicht in der Lage Begrifflichkeiten eindeutig zu definieren bzw. seinen  nachgeordneten Dienststellen eindeutige Auslegungen an die Hand zu geben.

Somit bleiben unsere Aktiven weiterhin auf dem Trockenen sitzen. Willkommen im politischen Corona-Chaos – hoffen wir auf Einsicht für unseren Sport in der nächsten Überarbeitung der nds. Corona-Verordnung Ende Mai. Wir hoffen, dass die Politik den Schwimmvereinen auch ausreichend finanzielle Mittel für eine Wiederaufnahme zur Verfügung stellt, denn Schwimmen ist leider ohne Wasserfläche im Gegensatz zu anderen Sportarten nicht möglich. Wir freuen uns über alle anderen Vereine in unserer Umgebung, die ihren Mitgliedern bereits diese Woche ein Lächeln ins Gesicht zaubern konnten.